Abwasser

Anträge

Anträge Abwasserentsorgung

Bis auf wenige Einzelgrundstücke erfolgt die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Ruppichteroth durch
eine öffentliche Kanalisation. Je nach Ortslage erfolgt der Anschluss an einen Mischwasserkanal (Schmutz- und Regenwasser in einem Kanal) oder an einen Schmutzwasserkanal und ggfls. an einen Regenwasserkanal (Trennsystem).

Die notwendigen Anträge zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne zu allen Themen rund um die Abwasserbeseitigung.

Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 02295/90700-0.

Antrag auf Kanalanschluss an
Mischwasserkanal/Trennsystem
(Schmutzwasser und Niederschlagswasser)

Hinweis: Die Anträge müssen jeweils in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Antrag auf Kanalanschluss an Schmutzwasserkanal (Niederschlagswasser durch eigene Beseitigung, Antrag auf Freistellung notwendig)

Hinweis: Die Anträge müssen jeweils in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Anlage gewerbliche Abwässer

Hinweis: Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall, da dieser Sachverhalt individuell bewertet werden muss.

Antrag auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für das Niederschlagswasser

Hinweis: Sind Grundstücke an einen reinen Schmutzwasserkanal angeschlossen, muss das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück beseitigt werden bzw. es besteht die Möglichkeit, eine der Sonderregelungen der Gemeinde in Anspruch zu nehmen. Der Umgang mit der Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht wird im Landeswassergesetz NRW ( §§ 48 und 49 Abs. 4) geregelt. Die Anträge müssen jeweils in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Flächenermittlung für die Niederschlagswassergebühr

Hinweis: Nachfolgend erhalten Sie ein Informationsblatt inkl. Beispiel und ein Erfassungsblatt zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr.

Erstattung von Abwassergebühren

Rahmenbedingungen zur Erstattung von Schmutzwassergebühren

Hinweis: Gemäß § 4 Absatz 6,7 u. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth ist die Erstattung von Schmutzwassergebühren für sogenannte Wasserschwundmengen durch Inbetriebsetzung einer Messeinrichtung (Wasserzähler) möglich.

Jährliche Erstattung von Schmutzwassergebühren durch eine Messeinrichtung

Hinweis: Gemäß § 4 Absatz 6,7 u. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth ist die Erstattung von Schmutzwassergebühren für sogenannte Wasserschwundmengen durch Inbetriebsetzung einer Messeinrichtung (Wasserzähler) möglich.

Einmalige Erstattung von Schmutzwassergebühren

Hinweis: Gemäß § 4 Absatz 6, 7 u. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth ist die Erstattung von Schmutzwassergebühren für sogenannte Wasserschwundmengen einmalig möglich.

SEPA-Lastschrift

Einzugsermächtigung Abwasser

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren eine separate Einzugsermächtigung für die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH  für die monatlichen Abschläge und die Jahresrechnung Trinkwasser erforderlich ist.