Trinkwasser

Anträge

Anträge zur Trinkwasserversorgung

Jeder Grundstückseigentümer und jede Eigentümerin in der Gemeinde Ruppichteroth kann beantragen, an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen zu werden. Die Grundstücks- oder Hausanschlüsse, das sind die Verbindungsleitungen zwischen Hauptversorgungsleitung und Hausinstallation, gehören zu den Betriebsanlagen der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH (GWR GmbH). Sie sind somit Eigentum der GWR GmbH. Sie erstellt, unterhält, erneuert und beseitigt die Anschlüsse. Den Aufwand für diese Arbeiten trägt der Anschlussnehmende. Die Kosten dafür werden auf den Grundlagen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) berechnet.

Wenn Sie Änderungen an bestehenden Leitungen oder einen Neuanschluss benötigen, können Sie das mit einem entsprechenden Antragsformular bei der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH beantragen. Sie können die Vordrucke direkt hier herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an die GWR GmbH schicken.

Antrag auf Trinkwasserversorgung

(Netzanschluss)

Hinweis: Für einen Netzanschluss werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Trinkwasserversorgung
  • Antrag zur Inbetriebsetzung einer Trinkwasseranlage (Installation der Wasseruhr) inkl. Installationsausweis (Nachweis des Installationsbetriebs)
  • Erklärung zur Herstellung des Rohrgrabens auf dem Grundstück in Eigenleistung
  • amtl. Lageplan
  •  Grundrisszeichnung von dem Stockwerk mit der Einzeichnung des gewünschten Standortes der Wasseruhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass für eine eventuell notwendige verkehrsrechtliche Erlaubnis eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen erforderlich ist. Melden Sie die Herstellung des Trinkwasseranschlusses rechtzeitig bei der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH an.

Bei der Herstellung des Rohrgrabens wird die Verlegung eines KG-Leerrohres mit einem Ø von 100 mm gefordert. Sollten Bögen verwendet werden, so dürfen hier nur 15° Bögen verlegt werden.

Antrag auf Trinkwasserversorgung

Antrag zur Inbetriebsetzung
einer Trinkwasseranlage

Erklärung zur Herstellung des Rohrgrabens
auf einem Grundstück in Eigenleistung


Auftrag zur Belieferung mit Wasser

Erklärung über die Nutzung einer
privaten Wasserversorgungsanlage

Vordruck Eigenwassernutzanlage

Hinweis: Dieser Vordruck sollte genutzt werden, wenn eine “Eigenwassernutzanlage“ besteht bzw. erstellt werden soll. Die Erklärung ermöglicht es den Gemeindewerken, die Entgelte für Wasser und die Gebühren für Abwasser ordnungsgemäß abzurechnen.

Kündigung des Wasserlieferungsvertrages

Vordruck Kündigung

Hinweis: Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Hauses, z. B. bei Verkauf des Hauses oder Überschreibung bzw. Vererbung, wird ein Vertrag mit dem neuen Eigentümer bzw. der Eigentümerin geschlossen.

Einzugsermächtigung Wasserentgelte

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren eine separete Einzugsermächtigung für die Eigenbetriebe Ruppichteroth für die Abschläge und jährlichen Bescheide über Abwassergebühren erforderlich ist.